- „nachvollziehbar“
- Der Anbieter des Klimaschutzprojektes muss darstellen, dass die Treibhausgasreduktion mit dem Projekt tatsächlich erfolgen wird. Es gibt verschiedene Methodologien (Vorgaben) für Klimaschutzprojekte; eine Festlegung auf eine Methodologie erfolgt auf dem Marktplatz nicht. Die Reduktion muss von einem externen Gutachter und Planer ermittelt werden. Hiervon kann nur bei Standardfällen abgewichen werden, deren Parameter leicht nachvollziehbar sind und eine geringe Komplexität aufweisen.
- „bewertbar“
- Die Reduktion muss von einem externen Gutachter und Planer auch der Höhe nach ermittelt werden (in eingesparte Tonnen CO2). Nimmt der Projektanbieter der CO2-Reduktion das Angebot des Nachfragers der CO2-Reduktion und die Rahmenbedingungen der Plattform KOM2KOM an, wird automatisch ein Letter of Intent geschlossen und damit der aktuelle EU-ETS Marktpreis fixiert und damit der Preis für die Tonne CO2 „bewertet“.
- „realisiert“
- Bei größeren Projekten ist eine Überprüfung der Reduktion in angemessenen Abständen notwendig. Im Vertrag ist eine Überprüfung der Reduktion vorzusehen. Abhängig von dem Reduktionsziel und der Art des Projektes sind hier verschiedene Möglichkeiten gegeben. Dies kann z. B. bei einer Wärmeversorgung durch das Ablesen der Wärmeeinspeisungen erfolgen oder bei einer Biovergärung durch die Ermittlung des Materialeinsatzes.
- „nur durch die Finanzierung umsetzbar“
- Die Treibhausgasreduktion des Projekts wäre ohne die zu erwarteten Erlöse aus dem Verkauf der CO2-Reduktion nicht zu verwirklichen. Das bedeutet, dass eine Maßnahme die bereits aus sich heraus wirtschaftlich ist, zur Reduktion nicht in Betracht kommt. Die Definition der Wirtschaftlichkeit folgt den beihilferechtlichen Regelungen der EU; danach ist ein Projekt wirtschaftlich, das unter Berücksichtigung einer beihilferechtlichen Mindestrendite einen positiven Barwert aufweist. Als Zeitraum wird der steuerliche Abschreibungszeitraum vertraglich fixiert, darüberhinausgehende Reduktionen fallen der Allgemeinheit zu.
- „gesetzlich zusätzlich“
- Ein Projekt muss zusätzlich zu den bereits bestehenden gesetzlichen Vorschriften und Verpflichtungen zur Reduzierung von Emissionen durchgeführt werden. Das bedeutet, dass das Projekt den gesetzlichen Standard übertrifft.
- „nicht umkehrbar“ oder „Permanenz“
- Die Emissionseinsparung muss dauerhaft sein, dies ist insbesondere bei Naturprojekten z. B. Wald- oder Moorprojekten schwierig und mit einem angemessen Abschlag (Puffer) zu berücksichtigen. Bei der Verdrängung von fossilen Brennstoffen z.B. durch Wärmeleitungen, energetische Sanierungen und alternative Antriebe ist die Anforderung erfüllt. Als Mindestkriterium für dauerhaft wird bei KOM2KOM 40 Jahre definiert.
- „objektiv nachgewiesen“
- Der Anbieter des Klimaschutzprojektes muss darstellen, dass die Treibhausgasreduktion mit dem Projekt tatsächlich erfolgen wird. Es gibt verschiedene Methodologien (Vorgaben) für Klimaschutzprojekte; eine Festlegung auf eine Methodologie erfolgt auf dem Marktplatz nicht.
- „Validierung und Verifizierung“
- Die Reduktion ist nach dem KOM2KOM-Verfahren von einer bei der DAkkS nach ISO 14065 akkreditierten Verifizierungsstelle zu validieren und zu verifizieren, damit die Quantität der Reduzierung objektiviert ist. Hiervon wird aus Wirtschaftlichkeits- und Wesentlichkeitsüberlegungen nur bei sog. Musterfällen abgewichen. Musterfälle sind Projekte und THG-Erklärungen, die dem ISO 14064-2 validierten KOM2KOM Musterfall entsprechen und bei denen die Reduktionen unter 15.000 Tonnen CO2-Äquivalent liegen.
- „Contribution Claim“
- Das KOM2KOM-Verfahren folgt dem Contribution Claim-Ansatz, mit dem Kommunen und Unternehmen über Finanzierungsbeiträge Klimaschutz fördern können. Dieser Klimabeitrag muss den strengen KOM2KOM-Qualitätskriterien entsprechen und wird mit dem tagesaktuellen EU-ETS Marktpreis bewertet.